Initiative Breitscheidplatz GmbH

FAQ​

Hier finden Sie die häufigsten Fragen, die uns in unserer täglichen Praxis begegnen, sowie unsere Antworten darauf.

Wie in allen anderen „technischen“ Bereichen auch, so sollten Sie auch beim Planen, Leiten und Ausführen von Zufahrtsschutzmaßnahmen die allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten, um die benötigte Funktionsfähigkeit, Qualität und rechtliche Sicherheit Ihrer Maßnahmen sicherzustellen. Erfüllt Ihr  Zufahrtsschutzkonzept die Vorgaben der ISO IWA 14-2, so haben Sie sind Sie auf der sicheren Seite, nicht nur was die planerische und technischen Anforderungen angeht, sondern eben auch im juristischen Sinne, mit Hinblick auch Ihre Verkehrssicherungspflicht, Sorgfaltspflicht und strafrechtlicher Relevanzen.

Diese Frage treibt viele unserer Mandanten um. Doch vor dem Hintergrund von 64 tödlichen terroristisch motivierten Überfahrtaten (2016 – 2019), entschieden sie sich für entsprechende Schutzkonzepte und Maßnahmen. Sicher ist auch, dass sich seit den Anschlägen des Jahres 2016 und der seither offiziell geltenden „abstrakt erhöhten Anschlagsgefahr“ niemand mehr auf „Nichtwissen“ berufen kann und somit auch haftungsrechtliche Überlegungen eine Rolle spielen.

Bei dem Zufahrtschutzkonzept handelt es sich um ein vereinheitlichtes Verfahren, zum Schutz von Personen, Infrastruktur und Wirtschaftsgütern, vor feindseligen Fahrzeugangriffen, nach der international anerkannten Regeln der Technik ISO IWA14-2. Es umfasst sowohl stationäre Schutzmaßnahmen (feste Bauten), temporäre Schutzmaßnahmen (fliegende Bauten), organisatorische und personelle Maßnahmen.

Die Erstellung eines normkonformen Zufahrtsschutzkonzeptes ist ein stufenweiser Prozess, der den Vorgaben der ISO IWA 14-2 folgt. Hierbei wird mit allen beteiligten Parteien, wie Polizei, Feuerwehr, Rettungsdiensten, Ordnungsämtern, Tiefbauämtern und vielen weiteren Interessensgruppen, die siebenstufige Methodik im Konsens durchlaufen und dabei das nachhaltige Zufahrtsschutzkonzept Schritt für Schritt entwickelt.

Das Umsetzen in die Praxis sollte zudem von einem erfahrenen Zufahrtsschutzexperten begleitet werden.

Erfahrene Zufahrtsschutzexperten können das! Da die Erfahrungen für nachhaltig wirksamen Zufahrtsschutz in den letzten ca. 35 Jahren vorrangig in angelsächsischen Raum gesammelt wurden, sollten Sie darauf achten, dass diese Experten nationale und internationale Erfahrung und Reputation vorweisen können sowie entsprechend hohe Qualifikationen in Kommunikation und Projektabwicklung besitzen.

Es gibt im Wesentlichen 3 unterschiedliche Schutzmaßnahmen; organisatorische, personelle oder technische.

Die technischen Maßnahmen unterteilt man wiederum in stationäre-, mobile- und städtebauliche Maßnahmen.

Nein! Die Wirkung von ordentlichen Maßnahmen ist grundsätzlich unabhängig von der möglichen Bedrohung / Ursache zu betrachten. Die Maßnahmen müssen gegen einfahrende Fahrzeuge wirken! Ganz egal, wer, warum und ob überhaupt jemand am Steuer sitzt. Terroristische Motive sind da nur ein Teil der Betrachtungen! Ebenso tödlich sind Trunkenheitsfahrten, Amokfahrten, Rachehandlungen, kriminelle Durchbruchsfahrten, krankheitsbedingter Kontrollverlust, oder schlicht Unfallfahrten.Inhalt umschalten

Überfahren durch das Fahrzeug sowie tödliche Verletzungen durch umherfliegende Trümmer- und Wrackteile.

Im Zufahrtsschutz unterschiedet man zunächst die Angriffsziele in „harte Ziele“ sogenannte „hard Targets“, also Gebäude oder physisch gekapselte Areale, und „weiche Ziele“ sogenannte „soft Targets“, sprich Personenansammlungen.

Bei der Abwehr von Überfahrtaten handelt es sich daher um den Schutz weicher Ziele!  Hier gefährdet nicht nur das Fahrzeug selbst die Menschen in den Schutzbereichen, sondern oft viel mehr der vom Fahrzeug verursachte „Trümmerflug“! Also die Trümmerteile (d.h. abgerissene Fahrzeugteile, Ladung und unwirksame Barrieren) die von einem Fahrzeug in die Menschenmenge geschleudert werden, nachdem es ggf. durch eine Barriere an der Einfahrt in den Schutzbereich gehindert worden ist.

Auf unserer Website finden Sie umfassende Informationen rund um das Thema Zufahrtsschutz. Hier erhalten Sie einen schnellen Einblick und eine gute Orientierung zu dem Thema.

Über unsere Veranstaltungen bieten wir eine weitere wertvolle Wissensvermittlung zum Thema Zufahrtsschutz an.

Ferner gibt es eine Reihe von internationaler Fachliteratur und natürlich die Normenreihe „ISO IWA 14“, die Ihnen detailliert Auskunft geben können. Die meisten Informationen stehen in englischer Sprache zur Verfügung.

Wenn Sie mehr rund um Ihr persönliches Vorhaben wissen möchten, dann bieten wir Ihnen eine kostenlose telefonische Erstberatung, wodurch viele Ihrer Fragen beantwortet werden können. Unter Umständen kann eine Örtlichkeitsbetrachtung der zu sichernden Veranstaltungsplätze erfolgen.

Diese Frage lässt sich nur zweigeteilt beantworten. Egal was Sie tun oder zu tun unterlassen, es hat immer

  1. Physische Auswirkungen auf die Ausgestaltung und Schutzwirkung der Schutzmaßnahmen
  2. Haftungsrechtliche Konsequenzen

Die Hauptgefahr besteht in jedem Fall darin, dass Sie die aktuellen und allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht befolgen, und Sie somit sowohl die Menschen in den Schutzzonen „physisch“ als auch sich selbst „haftungsrechtlich“ gefährden.

Ganz so wie Sie zum Autofahren ein zugelassenes Auto und einen Führerschein benötigen, so brauchen Sie auch für ordnungsgemäße Zufahrtsschutzmaßnahmen sowohl zertifizierte Barrieren als auch entsprechende Expertise und Sachverstand bei deren Umsetzung.

Daher sollten Ihre Maßnahmen gemäß dem derzeit international gültigen Standard „ISO IWA 14-2“ durch einen nachweisbar erfahrenen Experten geplant und mir „ISO IWA 14-1“ zertifizierten Barrieren umgesetzt werden.

Ein externer Zufahrtsschutzexperte muss nicht zwingend eingesetzt werden, wenn Sie selbst über die nötigen Kompetenzen und Kenntnisse der ISO IWA 14-2 verfügen.

Sollten Sie keine nachweisbaren Erfahrungen und Kenntnisse besitzen, wird Ihnen die Einbeziehung eines, von mehreren Stellen, anerkannten Zufahrtsschutzexperten empfohlen.

Einen seriösen Experten erkennt man an:

  • internationaler Zufahrtsschutz-Erfahrung (denn Zufahrtsschutz ist in den letzten 35 Jahren außerhalb der Bundesrepublik entwickelt und umgesetzt worden)
  • unparteiischer Herstellerunabhängigkeit
  • Kompetenz die sogenannten „Fahrzeugdynamischen Anfahrtsanalysen“ vorzuzeigen und durchzuführen
  • Befähigung verschiedene, anerkannte Zufahrtsschutzkonzepte vorzulegen
  • Anerkennung von internationalen Institutionen (EU, CPNI, NaCTSO, Polizei)

 

Das ist abhängig von der Größe und dem Umfang der:

  • Schutzzone
  • Schutzklasse
  • Zufahrtsberechtigungsanforderungen
  • interner Expertise und Zuarbeit

 

Wenn die anerkannten Regeln der Normen bekannt sind und ein interner Experte in der Lage ist die Anforderungen richtig zu berechnen und auszulegen, so wird kein externer Zufahrtsschutzexperte benötigt.

Das kommt sehr auf die Gestaltung und Nutzung der Schutzzone und der gewählten Schutzklasse an.

Pauschal kann man aber sagen, dass keine Schutzmaßnahmen geplant oder umgesetzt werden dürfen, ohne Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst und lokal individuelle Berechtigte rechtzeitig mit einzubeziehen.

Grundsätzlich sollten Sie niemals Schutzmaßnahmen ohne ein entsprechendes Zufahrtsschutzkonzept durchführen! Denn der unreflektierte Einsatz von falschen, nicht zertifizierten oder falsch dimensionierten Barrieren birgt erhebliche Risiken!

Ja, die international anerkannte Regeln der Technik, ist in der ISO-IWA 14-2 niedergelegt.

Diese wird ausdrücklich durch die international führenden Behörden, das britische CPNI (Center for the Protection of National Infrastructure) und das NaCTSO (National Counter Terrorism Security Office) empfohlen.

Sprechen Sie uns an.

Vereinbaren Sie einen Termin zur kostenlosen Erstberatung oder fordern Sie unsere „Checkliste Zufahrtsschutzkonzept“ an.

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